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Ist ein Gigolo in der Schweiz legal?

Die Frage, die fast alle zuerst stellen und kaum jemand offen beantwortet. Hier die Rechtslage in verständlichem Deutsch.

Es ist die Frage, die viele Frauen googeln, bevor sie überhaupt an eine Anfrage denken. Und es ist die Frage, die auf den meisten Plattformen elegant umschifft wird. Das ist schade, denn die Antwort ist unaufgeregt und beruhigend.

Die kurze Antwort

Ja, es ist legal. Die Schweiz gehört zu den Ländern, in denen Sexarbeit nicht verboten, sondern reguliert ist. Wer als erwachsene Person eine andere erwachsene Person für Begleitung bezahlt, bewegt sich im legalen Rahmen. Für dich als Auftraggeberin entsteht daraus keine Strafbarkeit.

Das unterscheidet die Schweiz deutlich von Schweden, Norwegen oder Frankreich, wo das sogenannte Nordische Modell gilt und der Kauf sexueller Dienstleistungen für die Kundschaft strafbar ist. In der Schweiz ist das nicht so.

Begleitung ist nicht automatisch Sexarbeit

Ein Punkt, der in der Diskussion fast immer untergeht: Ein grosser Teil dessen, was über Begleitagenturen gebucht wird, ist rechtlich gesehen überhaupt keine Sexarbeit. Ein Dinner, eine Hochzeit als Begleitung, ein Geschäftsanlass, eine Reise, ein Abend mit Gespräch. Das ist ein gewöhnlicher Dienstleistungsvertrag nach Obligationenrecht, vergleichbar mit dem Buchen einer Reiseleitung oder einer Tanzlehrerin.

Ob daraus mehr wird, ist eine Frage zwischen zwei erwachsenen Menschen und geht rechtlich niemanden etwas an, solange beide es wollen. Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern der Grund, warum die meisten Buchungen rechtlich völlig unauffällig sind.

Was tatsächlich verboten ist

Das Schweizer Strafgesetzbuch zieht die Grenzen dort, wo Freiwilligkeit endet. Drei Artikel sind relevant:

Art. 182 StGB, Menschenhandel. Wer Menschen anwirbt, transportiert oder ausbeutet, um sie sexuell auszunutzen, macht sich schwer strafbar. Das ist der härteste Tatbestand in diesem Feld.

Art. 195 StGB, Förderung der Prostitution. Strafbar ist, wer eine Person unter Ausnützung einer Abhängigkeit oder mit Druck zur Prostitution bringt oder sie darin festhält. Entscheidend ist nicht die Vermittlung an sich, sondern der Zwang. Eine Agentur, die freiwillig arbeitende Erwachsene vermittelt, tut nichts Verbotenes. Eine, die Menschen unter Druck hält, schon.

Art. 196 StGB, sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt. Hier gibt es keinen Ermessensspielraum. Unter 18 ist jede entgeltliche sexuelle Handlung strafbar, auch für die zahlende Person. Deshalb bestätigst du bei einer seriösen Plattform dein Alter und deshalb prüfen seriöse Vermittler das Alter ihrer Begleiter.

Kanton für Kanton unterschiedlich

Das Strafrecht ist national, die Regulierung nicht. Kantone und Gemeinden regeln selbst, ob Sexarbeitende sich anmelden müssen, wo gearbeitet werden darf und welche Bewilligungen ein Betrieb braucht. Zürich etwa kennt eine Meldepflicht, andere Kantone handhaben es lockerer.

Für dich als Auftraggeberin ändert das nichts. Diese Pflichten richten sich an die Arbeitenden und die Betriebe, nie an die Kundschaft. Du musst dich nirgends registrieren und nichts melden.

Woran du erkennst, dass sauber gearbeitet wird

Legalität ist die eine Frage, Seriosität die andere. Ein Anbieter kann sich formal im Rahmen bewegen und trotzdem unangenehm sein. Diese Punkte sind in der Praxis aussagekräftig:

Es gibt ein Impressum mit einer erreichbaren Adresse. Das Mindestalter wird aktiv abgefragt, nicht nur im Kleingedruckten erwähnt. Es gibt eine Datenschutzerklärung, die erklärt, was mit deinen Angaben passiert. Grenzen werden von sich aus angesprochen, statt dass du danach fragen musst. Und niemand drängt auf schnelle Zusagen oder Vorauszahlungen auf ein Privatkonto.

Umgekehrt gilt: Wer bei der Frage nach dem Ablauf ausweicht, wer keinerlei überprüfbare Identität hat, wer Druck aufbaut, ist es nicht wert. Diese Signale haben nichts mit dem Gesetz zu tun und sagen trotzdem am meisten aus. Mehr dazu steht unter häufige Fragen und wie es funktioniert.

Und die Diskretion?

Rechtlich bist du auf der sicheren Seite. Was viele Frauen zusätzlich beschäftigt, ist nicht Strafbarkeit, sondern Sichtbarkeit: Wer erfährt davon? Das ist eine berechtigte Sorge und sie hat eine andere Antwort als die juristische.

Seriöse Vermittlung arbeitet deshalb textbasiert, ohne öffentliche Profile, ohne Bilder, ohne Spuren in sozialen Netzwerken. Wie das konkret aussieht, steht in der Datenschutzerklärung. Wer diese Frage ernst nimmt, beantwortet sie schriftlich und nicht mit einem Versprechen.

Dieser Text gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wendest du dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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